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LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 16.09.2009 - 219c XIV 41107/07
- LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09
Neue Erkenntnisse für die Sachaufklärung sind durch die Anhörung offensichtlich nicht zu erwarten (vgl. Marschner, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Auflage, § 5 Rz. 4, BGH NJW 1995, 2226). - KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der …
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09
a) Soweit der Betroffene rügt, dass die Ausländerakte bei der Anhörung vom 16.9.2009 nicht vollständig vorlag, ist dieser Mangel jedenfalls durch Vorlage der Ausländerakte im Beschwerdeverfahren geheilt (KG Berlin, Beschluss vom 12.5.2009, 1 W 532/08, zit. nach juris). - BayObLG, 22.10.1975 - BReg. 3 Z 128/75
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09
Dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 2 EMRK wurde jedoch ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen der Antrag anlässlich seiner mündlichen Anhörung über eine Dolmetscherin in seiner Muttersprache mündlich bekannt gemacht wurde (vgl. BayObLG, NJW 1976, 483, zit. nach juris).